07.06.01.05 (Nordrhein-Westfalen) Anpassen von Komponenten (Systemfachkraft)
- Laufende Nr
- 416
- SYS_1
- 07
- SYS_2
- 07.06
- SYS_3
- 07.06.01
- SYS_4
- 07.06.01.05
- ORGEINHEIT
- Außerbetriebliche Dienstleistung
- UNB
- Vertrieb
- AUFGFAM
- Engineering
- ERAAA
- Anpassen von Komponenten (Systemfachkraft)
- Tarifgebiet
- Nordrhein-Westfalen
- BAY
- BER
- BRB
- BW
- Mitte
- NRW
- EG 9
- NS
- NV
- SAC
- SAH
EA
Teilaufgaben
Ausführliche Beschreibung
Vernetzen und Anpassen von Hard-/Software- komponenten
Funktionstests von eigenen Komponenten und/oder Fremdkomponenten (z. B. Maschinensteuerung und zugehörige Sensorik) durchführen, Probe- und Testläufe von modifizierten Programmen bzw. Programmteilen durchführen. Fehler korrigieren und Testläufe neu starten. Schnittstellen überprüfen und Systemfehler diagnostizieren. Nicht selbst behebbare Fehler weitermelden, ggf. Abhilfemaßnahmen vorschlagen. Erforderliche Anpassungsmaßnahmen und Korrekturen vornehmen. Funktionsfähigkeit des Systems (z. B.
Bearbeitungsmaschinen) überwachen. Kunden funktionsbezogen einweisen. Sicherstellen der technischen Vorschriften und der Richtlinien in Bezug auf Arbeitssicherheit und Qualität.
Erstellen von Dokumentationen
Dokumentieren der Ergebnisse und der vorgenommenen Anpassungsmaßnahmen. Prüfberichte erstellen.
BBG
| Stufe | Punkte | ||
|---|---|---|---|
| 1.1. | Arbeitskenntnisse | ||
| 1.2. | Fachkenntnisse Wegen Beherrschung von Hardware- und Softwarekomponenten und deren Vernetzung abgeschlossene mindestens dreijährige Berufsausbildung, z.B. IT-Systemelektroniker/-in. | 8 | 58 |
| 1.3. | Berufserfahrungen Für Schnittstellenüberprüfung und Fehlerdiagnose bis zu drei Jahren ausreichend. | 1 | 6 |
| 2. | Handlungs- und Entscheidungsspielraum Funktionstests, Probe- und Testläufe sowie Schnittstellenüberprüfung und Fehlerdiagnose erfolgen nach festgelegten Abläufen mit einem gewissen Spielraum. | 2 | 10 |
| 3. | Kooperation Korrektur- und Anpassungsmaßnahmen sowie funktionsbezogene Einweisung von Kunden erfordert regelmäßige Kommunikation und Zusammenarbeit mit gelegentlicher Abstimmung. | 2 | 4 |
| 4. | Mitarbeiterführung Kein Führen erforderlich. | 1 | 0 |
| Punkte Gesamt | 78 |